Pflegeleistungen
Entlastung im eigenen Zuhause
Haushaltshilfe mit Herz
Ein gepflegtes Zuhause gibt Sicherheit, Struktur und Lebensqualität. Wenn alltägliche Aufgaben schwerfallen, stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – respektvoll, diskret und angepasst an Ihre persönliche Situation.
Unsere Haushaltshilfe ersetzt keine Pflege, sondern ergänzt den Alltag dort, wo Entlastung gebraucht wird. Dabei achten wir besonders auf feste Ansprechpartner, Verlässlichkeit und einen wertschätzenden Umgang.
Wir unterstützen Sie u. a. bei:
Aufräumen und Reinigen der Wohnung
Einkaufen und Besorgungen
Wäsche waschen, trocknen und wegräumen
Unterstützung bei alltäglichen Handgriffen im Haushalt
Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet werden – wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse.
Tägliche Begleitung im Alltag
sicher, mobil und selbstbestimmt
Allein unterwegs zu sein, kann im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Herausforderung werden. Unsere Alltagshilfe sorgt dafür, dass Sie Termine wahrnehmen, aktiv bleiben und sich sicher fühlen.
Unsere Begleitung bedeutet mehr als „mitgehen“:
Wir geben Orientierung, Sicherheit und ein gutes Gefühl – ohne Zeitdruck, ohne Hektik.
Auch diese Leistungen sind über §45b SGB XI abrechenbar. Wir erklären Ihnen transparent, welche Möglichkeiten Sie haben.
Wir begleiten Sie zuverlässig zu:
Arzt- und Therapieterminen
Spaziergängen und kleinen Ausflügen
Einkäufen und Besorgungen
Besuchen bei Behörden oder im sozialen Umfeld
Organisation im Alltag
Wir bringen Struktur und Übersicht
Termine, Fristen und Unterlagen können schnell überfordern. Wir helfen dabei, den Überblick zu behalten und den Alltag stressfreier zu gestalten.
Unsere Haushaltshilfe ersetzt keine Pflege, sondern ergänzt den Alltag dort, wo Entlastung gebraucht wird. Dabei achten wir besonders auf feste Ansprechpartner, Verlässlichkeit und einen wertschätzenden Umgang.
Die Organisation im Alltag kann ebenfalls über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI abgerechnet werden.
Unsere Unterstützung umfasst z. B.:
Terminplanung und Erinnerungen
Hilfe beim Sortieren von Unterlagen
Unterstützung bei Formularen und Bürokratie
Strukturierung des Tagesablaufs
Besonders hilfreich für Menschen, die:
sich schnell überfordert fühlen
Unterstützung bei Organisation benötigen
Entlastung für sich oder Angehörige suchen
Gemeinschaft & soziale Aktivitäten
Lebensfreude und Nähe im Alltag
Das eigene Zuhause soll ein sicherer Ort bleiben. Kleine Veränderungen können große Wirkung haben – wir helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Unser Sicherheitscheck dient der Sturzprävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit – ohne Umbauten, ohne Druck.
Auch diese Leistung ist im Rahmen der Alltagshilfe §45b SGB XI möglich.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
gemeinsamen Spaziergängen und Gesprächen
Gesellschaftsspielen und kleinen Beschäftigungen
Begleitung zu Treffen, Ausflügen oder Veranstaltungen
Förderung sozialer Teilhabe und Alltagsstruktur
Gemeinsam aktiv bleiben
Unterstützung für pflegende Angehörige
Entlastung, die spürbar hilft
Pflegende Angehörige leisten täglich Großes. Um Überlastung zu vermeiden, bieten wir gezielte Unterstützung und schaffen Freiräume für Erholung, Organisation und persönliche Zeit.
Unsere Hilfe sorgt für spürbare Entlastung im Pflegealltag und unterstützt dabei, die Betreuung langfristig gut und menschlich zu gestalten.
Die Unterstützung für pflegende Angehörige ist über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI abrechenbar.
Wir entlasten Sie unter anderem durch:
Übernahme von Alltagstätigkeiten im Haushalt
Begleitung und Betreuung Ihrer Angehörigen
Unterstützung bei Organisation und Terminabsprachen
zeitweise Vertretung zur persönlichen Entlastung
Entlastung beginnt mit einem Gespräch
Sicherheits-Checks im Zuhause
Gefahren erkennen, Stürze vermeiden
Das eigene Zuhause soll ein sicherer Ort bleiben. Kleine Veränderungen können große Wirkung haben – wir helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Unser Sicherheitscheck dient der Sturzprävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit – ohne Umbauten, ohne Druck.
Auch diese Leistung ist im Rahmen der Alltagshilfe §45b SGB XI möglich.
Wir prüfen gemeinsam:
Stolperfallen (Teppiche, Kabel, Schwellen)
Beleuchtung und Wege
sichere Nutzung von Alltagsgegenständen
einfache Optimierungsmöglichkeiten im Haushalt
Pflegeleistungs-Budgets
Hier finden Sie eine übersichtliche Auflistung der verfügbaren Pflegeleistungs-Budgets. Diese sind direkt über die Pflege- oder Krankenkasse abzurechnen. Das ermöglicht es uns Ihnen die Leistungen weitestgehend kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
Monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 131 €
Einheitlicher Anspruch für alle Pflegegrade (1–5)
Zweckgebundenes Budget zur Unterstützung im Pflegealltag
Direkte Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse möglich
Spürbare Entlastung für betreuende Familienangehörige
Hilfe zur Stärkung der Eigenständigkeit und Alltagskompetenz
Flexible Einsetzbarkeit für anerkannte Unterstützungsangebote
Pflegesachleistungen
§ 45a SGB XI
Monatliches Leistungsbudget von 289,60 € bis 838 €, ergänzend zum Entlastungsbetrag
Anspruchsberechtigung ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5
Einsatz für professionelle, zugelassene Pflege- und Betreuungsleistungen
Abrechnung direkt über die Pflegekasse
Keine gesonderte Beantragung erforderlich
Leistungen werden ausschließlich als Sach- bzw. Dienstleistung erbracht
Flexible Kombination mit weiteren Pflegeleistungen innerhalb des bestehenden Pflegebudgets
Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI
Jährliches Budget von 1.612 € für Leistungen der Verhinderungspflege
Anspruch bei Pflegegrad 2 bis 5
Zusätzliche Leistung unabhängig vom Entlastungsbetrag und von Pflegesachleistungen
Finanzierung einer zeitlich begrenzten Ersatzpflege
Spürbare Entlastung für pflegende Angehörige in Ausnahmesituationen
Möglichkeit der Betreuung durch eine Ersatzpflegeperson
Gesonderter Antrag bei der Pflegekasse erforderlich
§ 39 (3) SGB XI
Zusätzliches Jahresbudget von bis zu 806 €
Anspruchsberechtigung bei Pflegegrad 2 bis 5
Leistung ergänzend zur Verhinderungspflege einsetzbar
Abrechnung der Kosten direkt über die zuständige Pflegekasse
Nutzung für eine vorübergehende stationäre Versorgung
Flexible Überbrückung bei Ausfall oder Entlastungsbedarf der häuslichen Pflege
Möglichkeit zur Kombination bzw. Aufstockung des Budgets der Verhinderungspflege
Haushaltshilfe | Verordnung
§ 38 SGB V / § 24h SGB V
Umfang und Dauer der Unterstützung werden individuell von der Krankenkasse bewilligt
Einsatz bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft / nach der Entbindung
Direkte Abrechnung der Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse
Leistungsanspruch besteht, wenn die haushaltsführende Person ausfällt
Nutzung ohne einen Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1
Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben zur Sicherstellung des Alltags
Entlastung der Familie
Haushalthilfe | Verordnung
