Pflegeleistungen

Entlastung im eigenen Zuhause

Haushaltshilfe mit Herz

Ein gepflegtes Zuhause gibt Sicherheit, Struktur und Lebensqualität. Wenn alltägliche Aufgaben schwerfallen, stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – respektvoll, diskret und angepasst an Ihre persönliche Situation.

Unsere Haushaltshilfe ersetzt keine Pflege, sondern ergänzt den Alltag dort, wo Entlastung gebraucht wird. Dabei achten wir besonders auf feste Ansprechpartner, Verlässlichkeit und einen wertschätzenden Umgang.

Wir unterstützen Sie u. a. bei:

Aufräumen und Reinigen der Wohnung

Einkaufen und Besorgungen

Wäsche waschen, trocknen und wegräumen

Unterstützung bei alltäglichen Handgriffen im Haushalt

Die Leistungen können über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet werden – wir unterstützen Sie gern bei allen Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse.

Tägliche Begleitung im Alltag

sicher, mobil und selbstbestimmt

Allein unterwegs zu sein, kann im Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Herausforderung werden. Unsere Alltagshilfe sorgt dafür, dass Sie Termine wahrnehmen, aktiv bleiben und sich sicher fühlen.

Unsere Begleitung bedeutet mehr als „mitgehen“:
Wir geben Orientierung, Sicherheit und ein gutes Gefühl – ohne Zeitdruck, ohne Hektik.

Auch diese Leistungen sind über §45b SGB XI abrechenbar. Wir erklären Ihnen transparent, welche Möglichkeiten Sie haben.

Wir begleiten Sie zuverlässig zu:

Arzt- und Therapieterminen

Spaziergängen und kleinen Ausflügen

Einkäufen und Besorgungen

Besuchen bei Behörden oder im sozialen Umfeld

Organisation im Alltag

Wir bringen Struktur und Übersicht

Termine, Fristen und Unterlagen können schnell überfordern. Wir helfen dabei, den Überblick zu behalten und den Alltag stressfreier zu gestalten.

Unsere Haushaltshilfe ersetzt keine Pflege, sondern ergänzt den Alltag dort, wo Entlastung gebraucht wird. Dabei achten wir besonders auf feste Ansprechpartner, Verlässlichkeit und einen wertschätzenden Umgang.

Die Organisation im Alltag kann ebenfalls über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI abgerechnet werden.

Unsere Unterstützung umfasst z. B.:

Terminplanung und Erinnerungen

Hilfe beim Sortieren von Unterlagen

Unterstützung bei Formularen und Bürokratie

Strukturierung des Tagesablaufs

Besonders hilfreich für Menschen, die:

sich schnell überfordert fühlen

Unterstützung bei Organisation benötigen

Entlastung für sich oder Angehörige suchen

Gemeinschaft & soziale Aktivitäten

Lebensfreude und Nähe im Alltag

Das eigene Zuhause soll ein sicherer Ort bleiben. Kleine Veränderungen können große Wirkung haben – wir helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Unser Sicherheitscheck dient der Sturzprävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit – ohne Umbauten, ohne Druck.

Auch diese Leistung ist im Rahmen der Alltagshilfe §45b SGB XI möglich.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

gemeinsamen Spaziergängen und Gesprächen

Gesellschaftsspielen und kleinen Beschäftigungen

Begleitung zu Treffen, Ausflügen oder Veranstaltungen

Förderung sozialer Teilhabe und Alltagsstruktur

Gemeinsam aktiv bleiben

Unterstützung für pflegende Angehörige

Entlastung, die spürbar hilft

Pflegende Angehörige leisten täglich Großes. Um Überlastung zu vermeiden, bieten wir gezielte Unterstützung und schaffen Freiräume für Erholung, Organisation und persönliche Zeit.

Unsere Hilfe sorgt für spürbare Entlastung im Pflegealltag und unterstützt dabei, die Betreuung langfristig gut und menschlich zu gestalten.

Die Unterstützung für pflegende Angehörige ist über den Entlastungsbetrag §45b SGB XI abrechenbar.

Wir entlasten Sie unter anderem durch:

Übernahme von Alltagstätigkeiten im Haushalt

Begleitung und Betreuung Ihrer Angehörigen

Unterstützung bei Organisation und Terminabsprachen

zeitweise Vertretung zur persönlichen Entlastung

Entlastung beginnt mit einem Gespräch

Sicherheits-Checks im Zuhause

Gefahren erkennen, Stürze vermeiden

Das eigene Zuhause soll ein sicherer Ort bleiben. Kleine Veränderungen können große Wirkung haben – wir helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Unser Sicherheitscheck dient der Sturzprävention und dem Erhalt der Selbstständigkeit – ohne Umbauten, ohne Druck.

Auch diese Leistung ist im Rahmen der Alltagshilfe §45b SGB XI möglich.

Wir prüfen gemeinsam:

Stolperfallen (Teppiche, Kabel, Schwellen)

Beleuchtung und Wege

sichere Nutzung von Alltagsgegenständen

einfache Optimierungsmöglichkeiten im Haushalt

Pflegeleistungs-Budgets

Hier finden Sie eine übersichtliche Auflistung der verfügbaren Pflegeleistungs-Budgets. Diese sind direkt über die Pflege- oder Krankenkasse abzurechnen. Das ermöglicht es uns Ihnen die Leistungen weitestgehend kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI

Monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 131 €

Einheitlicher Anspruch für alle Pflegegrade (1–5)

Zweckgebundenes Budget zur Unterstützung im Pflegealltag

Direkte Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse möglich

Spürbare Entlastung für betreuende Familienangehörige

Hilfe zur Stärkung der Eigenständigkeit und Alltagskompetenz

Flexible Einsetzbarkeit für anerkannte Unterstützungsangebote

Pflegesachleistungen

§ 45a SGB XI

Monatliches Leistungsbudget von 289,60 € bis 838 €, ergänzend zum Entlastungsbetrag

Anspruchsberechtigung ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5

Einsatz für professionelle, zugelassene Pflege- und Betreuungsleistungen

Abrechnung direkt über die Pflegekasse

Keine gesonderte Beantragung erforderlich

Leistungen werden ausschließlich als Sach- bzw. Dienstleistung erbracht

Flexible Kombination mit weiteren Pflegeleistungen innerhalb des bestehenden Pflegebudgets

Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI

Jährliches Budget von 1.612 € für Leistungen der Verhinderungspflege

Anspruch bei Pflegegrad 2 bis 5

Zusätzliche Leistung unabhängig vom Entlastungsbetrag und von Pflegesachleistungen

Finanzierung einer zeitlich begrenzten Ersatzpflege

Spürbare Entlastung für pflegende Angehörige in Ausnahmesituationen

Möglichkeit der Betreuung durch eine Ersatzpflegeperson

Gesonderter Antrag bei der Pflegekasse erforderlich

Kurzzeitpflege
§ 39 (3) SGB XI

Zusätzliches Jahresbudget von bis zu 806 €

Anspruchsberechtigung bei Pflegegrad 2 bis 5

Leistung ergänzend zur Verhinderungspflege einsetzbar

Abrechnung der Kosten direkt über die zuständige Pflegekasse

Nutzung für eine vorübergehende stationäre Versorgung

Flexible Überbrückung bei Ausfall oder Entlastungsbedarf der häuslichen Pflege

Möglichkeit zur Kombination bzw. Aufstockung des Budgets der Verhinderungspflege

Haushaltshilfe | Verordnung

§ 38 SGB V / § 24h SGB V

Umfang und Dauer der Unterstützung werden individuell von der Krankenkasse bewilligt

Einsatz bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft / nach der Entbindung

Direkte Abrechnung der Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse

Leistungsanspruch besteht, wenn die haushaltsführende Person ausfällt

Nutzung ohne einen Pflegegrad oder bei Pflegegrad 1

Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsaufgaben zur Sicherstellung des Alltags

Entlastung der Familie

Haushalthilfe | Verordnung

§ 37 SGB V

Einsatz bei grundpflegerischem Versorgungsbedarf im häuslichen Umfeld

Leistung zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthalts

Kostenabrechnung direkt über die zuständige Pflegekasse

Zeitlich befristeter Anspruch von bis zu vier Wochen, abhängig vom Krankheitsbild

Ausschließlich bei Pflegegrad 1

Unterstützung zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung in akuten Situationen

Ärztliche Verordnung als Grundlage für Beginn und Umfang der Leistung